NIB24 GMBH

Zertifizierte Immobilienbewertung

Präzise, transparent, rechtskonform: Verlässliche Wertgutachten für ihre Immobilie 

NIB24 GmbH

Fundierte Marktkenntnisse für ihre belastbare und rechtskonforme Immobilienbewertung

Sie möchten den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstückes ermitteln lassen und suchen einen zuverlässigen Experten?

Wir, die Niederrheinische Immobilienbewertung - NIB24 GmbH, liefern rechtskonforme, belastbare und transparente Verkehrswertgutachten auf höchstem Niveau. Egal um welches Anliegen es sich handelt: Übertragung oder Schenkung einer Immobilie innerhalb der Familie, im Erbfall, bei EheschließungTrennung oder Scheidung, bei einem bestehenden Verkaufs- oder Kaufwunsch oder auch im Falle einer altersbedingten Veränderung der Wohnsituation – wir verfügen über langjährige Erfahrung im Immobilienmarkt und sind durch unsere Zertifizierungen und Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand, sodass unsere Verkehrswertgutachten rechtssicher und vor Gericht belastbar sowie zur Vorlage beim Finanzamt geeignet sind. Jede Wertermittlung erfolgt persönlich und individuell. Objektivität, Diskretion, Empathie und Transparenz sind für uns selbstverständlich.  

Warum NIB24?

Wir sind für Sie da!

Sie benötigen Klarheit über den Wert ihres unbebauten oder bebauten Grundstückes oder den Wert eines Rechtes / einer Belastung? Bei uns – der NIB24 GmbH - erhalten Sie präzise und unabhängige Bewertungen für verschiedenste Zwecke.  

Wir bieten mehr als nur Zahlen: Wir liefern faktenbasierte Entscheidungsgrundlagen!

Wann benötigt man eine Immobilienbewertung?

Schenkung / Übertragung innerhalb der Familie

Eine Schenkung oder Übertragung innerhalb der Familie zu Lebzeiten kann viele Gründe haben. Einer der häufigsten Gründe, der uns begegnet, ist die mehrmalige Ausschöpfung der Steuerfreibeträge. Dabei kann beispielsweise ein Teil der Immobilie als Schenkung übertragen werden und der andere Teil später als Erbe. Liegen mehr als zehn Jahre zwischen Schenkung und Erbfall, greift in beiden Fällen der gesamte Steuerfreibetrag. Auch eine Schenkung in mehreren Stufen ist möglich. Es lohnt sich also aus verschiedenen Gesichtspunkten, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen.   

Gut zu wissen: Häufig wird den Schenkenden im Zuge der Übertragung ein lebenslängliches Wohnungs- oder Nießbrauchrecht eingeräumt, was den Schenkenden weiterhin die Sicherheit gibt in der gewohnten Umgebung zu leben oder gar Mieteinkünfte zu erzielen und das bebaute Grundstück dennoch bereits an die nächste Generation zu übertragen. Die Belastung des Grundstückes durch die Rechte wirkt sich wertmindernd auf den Verkehrswert aus, sodass auch hier weitere Vorteile bestehen.

(Ver)kauf einer Immobilie

Bei bestehendem Kaufwunsch einer Immobilie besichtigen wir diese vorher gemeinsam, kümmern uns darum, dass die richtigen Fragen gestellt werden und geben Ihnen eine überschlägige Kaufpreisprüfung an die Hand. So stellen Sie sicher, dass Sie einen marktgerechten Preis für die Immobilie zahlen. Ebenfalls unterstützen wir im Falle eines Immobilienverkaufs. Gerade zu Zeiten einer so dynamischen Marktlage ist es sinnvoll, den Verkaufspreis fundiert anzusetzen und keine utopische Wunschvorstellung anzugeben oder gar unter Wert zu verkaufen. Vor allem irreale Vorstellungen führen zu verstaubten Inseraten im Netz und einer schlechteren Verhandlungsposition für den Verkäufer.   

 

Immobilienbewertung im Erbfall

In diesem Fall steht Ihnen eine belastende Zeit bevor, in der man trotz aller Emotionen so viele Dinge zu erledigen hat. In Bezug auf die Immobilie beraten wir Sie gerne unverbindlich.   

Die Erbschaftssteuer wird auf Grundlage einer Bewertung durch das zuständige Finanzamt festgesetzt. Hier kann es durchaus dazu kommen, dass der vom Finanzamt angesetzte Wert erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert abweicht. Gerne prüfen wir anhand des Festsetzungsbescheides vorab, ob ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts in ihrem persönlichen Fall ratsam wäre.   

Des Weiteren steht häufig die Frage im Raum: Was passiert mit der Immobilie? Behalten, verkaufen oder zahlt einer den anderen aus? Es gibt diverse Möglichkeiten, bei denen eine professionelle Immobilienbewertung immer den Grundstein legt.  

Immobilienbewertung bei Eheschließung

Was passiert, wenn eine Immobilie mit in die Ehe gebracht wird? Was passiert, wenn sich die Wege trennen sollten? Wer in Deutschland heiratet, geht automatisch – sofern nicht durch einen Ehevertrag anders vereinbart - eine Zugewinngemeinschaft ein. Das bedeutet, dass alles, was ab dem Tag der Eheschließung an Anschaffungen und / oder Wertsteigerung hinzukommt, beiden Ehepartnern gehört. So auch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit aufgrund der Marktlage, Sanierungen, Renovierungen, Anbauten etc.. Grundsätzlich ist es kein Problem, den Wert für einen zurückliegenden Wertermittlungsstichtag zu errechnen. Jedoch herrschen auf Grund der häufig emotional angespannten Situation nach einer frischen Trennung des Öfteren Uneinigkeiten über relevante Merkmale, wie z.B. was zu welchem Zeitpunkt erneuert wurde, wer was gezahlt hat etc.. Die ganz einfache Lösung ist eine Immobilienbewertung vor Eheschließung! So wird der Status Quo festgehalten und es gibt im Falle des Falles keine unnötigen Diskussionspunkte. 

Immobilienbewertung im Trennungs- oder Scheidungsfall

Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie? Die gängigste Variante ist, dass einer der (Ehe-)Partner wohnen bleibt und der andere auszieht. Dann folgt eine anteilige Auszahlung. Die zweite gängige Option ist der Verkauf der Immobilie, wobei jeder seinen Anteil erhält. Bevor diese Entscheidung gefällt wird, sollte unbedingt eine professionelle Immobilienbewertung erstellt werden, um einen Grundstein für alle weiteren Schritte zu bilden. Denn zunächst muss ja die Frage geklärt werden, ob eine Auszahlung an den Partner sowie die Unterhaltung der Immobilie finanziell darstellbar ist oder ob ein Verkauf unter Umständen sillvoller ist. Oftmals ist eine Immobilienbewertung auch zwingend nötig, wenn die Immobilie nur einem Ehepartner gehört und dem jeweils anderen Ehepartner ein Zugewinnausgleich zusteht. 

Altersbedingte Veränderung der Wohnsituation

Die altersbedingte Veränderung der Wohnsituation kann verschiedene Gründe haben. Man möchte sich beispielsweise räumlich verkleinern, weil das Haus nach dem Auszug der Kinder zu groß ist, man benötigt eine barrierefreie Wohnung oder man zieht in ein betreutes Wohnen / in ein Seniorenheim. Wenn das Haus verkauft werden muss, um die Pflegekosten direkt oder eventuell in Zukunft zu decken, muss zunächst mittels Gutachten der Wert des bebauten Grundstückes festgestellt werden. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, um eine andere altersgerechte Immobilie zu mieten oder erwerben, dann hilft Ihnen die Immobilienbewertung ebenfalls weiter, um die finanziellen Möglichkeiten für die neue Wohnsituation besser kalkulieren zu können.

Telefonische Terminvereinbarung

Schreiben sie uns

Kontakt 24/7

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf

Akzeptanz Datenschutz*

© 2026 NIB 24 GmbH