Ratgeber

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Einige wichtige Fragen kurz beantwortet

Eine Immobilienbewertung ermittelt den aktuellen Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes sowie von Rechten und Belastungen. Dabei werden Lage, Zustand, Nutzung und Marktsituation berücksichtigt. Sie dient als Grundlage für Kauf, Verkauf, Vermögensauseinandersetzung, Erbregelung oder steuerliche Zwecke. 

 

Oft werden wir gefragt, welcher Wert denn ermittelt wird und was „Verkehrswert“ überhaupt bedeutet. 
 

Die Definition des Verkehrswertes lautet: 
Der Verkehrswert ist der durchschnittlich am wahrscheinlichsten zu erzielende Wert (im Sinne von Verkaufserlös) am Wertermittlungsstichtag unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Kriterien, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. 

 Persönliche Verhältnisse (beispielsweise Schenkung von Eltern an ihr Kind) dürfen bei der Verkehrswertermittlung keine Rolle spielen, weil wir als Sachverständige immer von einer normalen Käufer-/ Verkäuferbeziehung ausgehen müssen. Weiterhin sind wir verpflichtet, Verkehrswertgutachten in eigener Verantwortung, frei von jeder Bindung, ohne persönliches Interesse am Ergebnis und ohne die Verfolgung von wirtschaftlichen Interessen Dritter oder im Auftrag Dritter zu erstellen. 
Dabei werden Lage, Zustand, Nutzung, aktuelle Marktsituation, etwaige Rechte und Belastungen etc. berücksichtigt.  

 Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB benötigt man vorwiegend bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (bei Scheidungen, Erbauseinandersetzungen etc.) sowie zur Vorlage beim Finanzamt (bei Erbfällen, Schenkungen / Verkauf innerhalb der Familie etc.). Ein Kompaktgutachten sowie eine Marktwertschätzung kommt ggf. bei Eheschließung, einvernehmlichen Scheidungen, Kauf oder Verkaufswunsch sowie bei der Vermögenaufstellung oder Planungsfragen in Betracht. Das Gutachten liefert eine objektive, nachvollziehbare Wertermittlung als Entscheidungs- oder Nachweisgrundlage. 

 

Privatpersonen nutzen das Gutachten zur fundierten Entscheidungsfindung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder auch zur Vermögensaufstellung. Erben und Scheidungsparteien benötigen es für die Vermögensaufteilung. Banken verlangen Gutachten häufig für die Finanzierung, ebenso wie Gerichte, Finanzämter oder Behörden als objektiven und rechtssicheren Nachweis des Immobilienwertes. Auch Steuerberater greifen oftmals auf Gutachten zurück, um Abschreibungen oder Bewertungen korrekt zu berechnen. 

 

Die Kosten eines Gutachtens richten sich nach Art, Umfang und Zweck der Bewertung und werden individuell vereinbart. Bei gewünschter Beauftragung nach einem unverbindlichen Erstgespräch folgt die Objektbesichtigung, bei der gerne alle Beteiligten teilnehmen. Wir schauen uns gemeinsam die vorhandenen Unterlagen an und besichtigen das gesamte Bewertungsobjekt. Es folgt die Beschaffung etwaiger fehlender Unterlagen und aktueller Auskünfte, die Auswertung aller relevanten Unterlagen sowie die Erstellung des beauftragten Gutachtens. Je nach Gutachtenart und Unterlagensituation dauert die Erstellung in der Regel wenige Tage bis einige Wochen.  

 

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