Als zertifizierte Sachverständige für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien greifen wir auf die in der ImmoWertV2021 (Immobilienwertermittlungsverordnung) geregelten Verfahren zurück, um den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten und Belastungen zu ermitteln. Das führende Verfahren wird gem. ImmoWertV 2021 nach den folgenden Grundsätzen bestimmt:
1.Nach den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten, d.h. nach den Überlegungen, die im Grundstücksverkehr nach der Art des Wertermittlungsobjektes für die Preisbemessung maßgebend sind und
2.Nach den sonstigen Umständen des Einzelfalles, also die dem / der Sachverständigen zur Verfügung stehenden Daten.
Die drei normierten Wertermittlungsverfahren für die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken sind
Grundsätzlich sind alle drei Verfahren gleichrangig, mit Ausnahme der Bodenwertermittlung. Hier wird dem Vergleichswertverfahren Vorrang gegeben.
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